Allgemeine Geschäftsbedingen ( AGB )

Werden vom Auftraggeber bzw. Verkäufer oder Käufer ungenaue oder falsche Informationen über die Versandbroker Formulare an Versandbroker übermittelt, behält sich Versandbroker das Recht vor, die Vertragsbeziehung sofort zu beenden.

 

Leerfahrten bzw. vergebliche Anfahrt

 

Bei Leerfahrten bzw. vergeblichen Anfahrten, berechnen wir beim Speditionsversand 17,85 € ( pro Anfahrt )

und beim Paketversand 5,85 € ( pro Paket )

 

Achten Sie bitte darauf, das der Fahrer am Abholtag die Ware auch in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr entgegennehmen kann. In den meisten fällen funktioniert dieses auch in Ihrer Abwesendheit, wenn Sie gut sichtbar für den Fahrer eine Notiz hinterlassen.

 

Dasselbe gilt für für unzureichende Verpackung, weswegen immer wieder unnötige Leerfahrten entstehen.

 
Über das Produkt Versandbroker Paket - Transport werden verschiedenste Transportdienstleistungen angenommen und vermittelt.  Versandbroker bietet die Vermittlung von logistischen Dienstleistungen  auf angeschlossenen Auktionsplattformen, sowie auf verschiedenen Internetplattformen, Marktplätzen und Onlineböresen an. 
 
Wenn die Voraussetzungen für die Ausführung der Transportdienstleistung gegeben sind, wird Versandbroker eine Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden übermitteln und den Versandauftrag an die entsprechenden Transportunternehmen,  Speditionen oder Paketdiensten erteilen.


 
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für jede Leistung das ihm dafür in Rechnung gestellte Entgelt, inklusive der Abgaben nach dem Autobahnmautgesetz, zu entrichten. Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von Versandbroker eingereichte Lastschrift, z.B. durch unzureichendes Guthaben zurückgegeben, ist Versandbroker berechtigt, neben den dadurch entstehenden Bankgebühren eine Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR zzgl. ges. MwSt. je zurückgegebener Lastschrift zu erheben. Ferner ist Versandbroker bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Fälligkeitstermin an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Kann Versandbroker eine höhere Zinslast nachweisen, schuldet der Kunde die höheren Verzugszinsen. 
  
Für die Nutzung von Versandbroker werden Transportkosten berechnet. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit über die Internetseiten von Versandbroker eingesehen werden kann. Für die Abrechnung der Versandgebühren ist das von der Spedition bzw. dem Paketdienst ermittelte tatsächliche Gewicht und die tatsächliche Größe ( LxBxH ) der Sendung maßgebend.  

Versandbroker

Express
 
Angenommen werden ausschließlich Pakete in quaderförmiger Kartonage bis 70 kg Einzelgewicht. Die maximale Länge darf 175 cm betragen, dabei darf das Gurtmaß (= 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe) 360 cm nicht überschreiten. Zur Abrechnung kommt entweder das tatsächliche Gesamt-Bruttogewicht oder das Volumengewicht, je nach dem, welches Gewicht höher ist.
Volumengewicht (Länge in cm x Breite in cm x Höhe in cm) / 6000 

Versandbroker

Möbeltransport 

Angenommen werden ausschließlich Sendungen bis zu einem Gesamtvolumen von 7,0 cbm, wobei ein einzelnes Packstück die maximale Länge von 500 cm, maximale Breite von 300 cm und maximale Höhe von 300 cm in Form von verpackten oder unverpackten Möbelstücken nicht überschreiten darf. Zur Abrechnung kommt das Gesamt-Bruttogewicht oder Volumengewicht je Sendung. Das Transportgut muss mit zwei Mann getragen werden können und der Trageweg bis bzw. vom LKW darf nicht über 150 m betragen. Ab der 5. Etage muss ein Aufzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Sollten die Mitarbeiter des beauftragten Möbelspediteurs feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren, so ist Versandbroker das Recht eingeräumt, die Montagekosten an den Auftraggeber weiter zu berechnen. Hierfür wird ein Stundensatz von 30,00 EUR pro Mann zzgl. ges. Mwst. berechnet.

Versandbroker

Reifentransport
 
Auch bei einem Versand von zwei, drei bzw. vier Reifen, muss jeder Reifen einzeln, als eigenes Packstück versendet werden. Jedes Packstück wird dabei durch das Transportunternehmen mit einem eigenen Paketschein / Lieferschein versehen. 


Verpflichtungen

des Absenders
 
Der Versender verpflichtet sich, die Ware versandfertig zur Abholung für den Paketdienst bzw. die Spedition zur Verfügung zu stellen. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben gemäss der Auftragserteilung zu entsprechen. Bei Abweichungen ist der Versender gegenüber Versandbroker für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. Die Waren sind vom Versender deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften. 
 
Der Versender ist dafür verantwortlich, dass von den ausführenden Dienstleistern mitgebrachte Adress-Aufkleber ordnungsgemäß an der Ware aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Sollte der Versender die Sorgfaltspflicht verletzen, ist er gegenüber Versandbroker für eventuell entstehende Mehrkosten zahlungspflichtig. 
 
Die Packstücke sind so herzurichten, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist. Die Ware muss grundsätzlich durch den Versender in der Originaltransportverpackung, nebst der vom Hersteller vorgesehenen Transportsicherungen verpackt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Ware in gleichwertiger Art und Weise richtig und sicher verpackt werden, um eine Beschädigung des Transportguts während des Transports auszuschließen. Dabei gelten besondere Anforderungen an den Versand von elektronischen Geräten, bzw. Waren, die aus Glas bestehen oder Glasteile beinhalten. Für dieses Transportgut ist durch eine geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung während des Transports ausgeschlossen ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Möbel, welche über das Produkt Möbeltransport bzw. Fahrzeuge, welche über Versandbroker Fahrzeugtransport befördert werden. Hier ist nicht zwingend eine Umverpackung der Ware notwendig. 

Vom Transport

ausgeschlossen
 
Ausgeschlossen von der Annahme durch den beauftragten Paketdienst bzw. durch die beauftragte Spedition sind unzureichend und/oder nicht handelsüblich verpackte Güter (Ausnahme Produkt Möbeltransport/ Fahrzeugtransport), verderbliche Güter, Geld, Edelmetalle in Barrenform, Kunstgegenstände, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz, sowie gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung. 
 
Ebenso sind vom Transport ausgeschlossen:
- Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten
- Güter, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern
- Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können.
- jegliche Art von Sendungen, die Öl, Benzin oder Schmierstoffe enthalten und nicht ordnungsgemäß abgelassen sind, wobei keinerlei Restmengen aus der Umverpackung treten dürfen. 
 
Waren von besonderem Wert (Güterklasse IV - Wertsendungen der Valoren Klasse I und II) wie Uhren, Echtschmuck, Edel- und Halbedelsteine, Münzen, geldwerte Dokumente, usw. sind vom Versand ebenfalls ausgeschlossen, soweit diese nicht über das Produkt Wertversand beauftragt werden. 
 
Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB, so steht es Versandbroker frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder dies ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben. 

Zustellung der Sendung / Quittung 
 
Die Zustellung von Paketen bzw. Speditionssendungen erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen und Nachbarn. Es werden auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung eingesetzt. Die hierbei geleistete Unterschrift wird als Abliefernachweis ausdrücklich anerkannt. 
 
Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Auftraggeber hinzuweisen, wenn Auftraggeber der Absender des Transportgutes ist. 
 
Vermerkt der Empfänger des Transportgutes auf der Empfangsbescheinigung keine äußerlich erkennbaren Schäden des Transportgutes selbst, ist davon auszugehen, dass das Transportgut in äußerlich unbeschädigtem Zustand in Empfang genommen worden ist.

Sperrung 
 
Versandbroker kann den Nutzer sperren, wenn er gegen die Bestimmungen dieser AGB oder im Rahmen der Nutzung von Versandbroker gegen geltendes Recht verstößt. 
 
Sobald Versandbroker einen Nutzer gesperrt hat, darf dieser Versandbroker nicht mehr nutzen und sich ohne ausdrückliche Zustimmung von Versandbroker nicht erneut anmelden. 

Widerruf 
 
Der Nutzer kann die auf Abschluss des Nutzungsvertrages und auf Einbeziehung dieser AGB gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erklärung der Zustimmung schriftlich gegenüber der Versandbroker, Lohhof 36, D-20535 Hamburg, oder per E-Mail unter info@versandbroker.de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Nutzer weder an den Nutzungsvertrag noch an die Zustimmungserklärung zu diesen AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, sobald ein Auftrag über Versandbroker gestartet wurde. 

Kündigung 
 
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung des Nutzers an die Versandbroker, Lohhof 36, D-20535 Hamburg, oder eine E-Mail an info@versandbroker.de. 

Alle Mitteilungen zwischen Versandbroker und dem Kunden haben schriftlich zu erfolgen, entweder per Briefpost, Telefax oder E-Mail. 

Grundsätzlich haftet Versandbroker nicht für Schäden die entstanden sind aufgrund ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Versender oder durch Dritte bzw. durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes, schweren Diebstahl oder Raub, es sei denn, dass Versandbroker eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. Eine Haftung von Versandbroker scheidet auch dann aus, wenn die Ursache eines Transportschadens in der natürlichen Beschaffenheit des Gutes liegt. 
 
Für Schäden, unmittelbar wie mittelbar, einschließlich entgangenem Gewinn, die von Versandbroker oder Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, besteht keine Haftung. Für Störungen der Online-Verbindung, insbesondere für nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang zu Versandbroker vorübergehend nicht möglich ist, haftet Versandbroker nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 
Versandbroker übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Durchführung bzw. Durchführbarkeit eines Versandes. Eine Beförderungspflicht besteht vorbehaltlich der Einzelbestätigung eines Einzelversendungsauftrages nicht. Für den Inhalt der Sendung selbst, die von Versandbroker zu keinem Zeitpunkt kontrolliert wird, übernimmt Versandbroker keinerlei Haftung. Versandbroker übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte bzw. mittelbare Schäden, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen resultieren. Versandbroker übernimmt keinerlei Haftung für Möbelstücke und Fahrzeuge in verpackter oder unverpackter Form, welche nicht speziell über das Produkt Möbeltransport bzw. Fahrzeugtransport beauftragt wurden. 
 
Nachdem Versandbroker sich für die Durchführung der Transporte selbständiger Transportunternehmen bedient, besteht eine Haftung grundsätzlich dem Grunde und der Höhe nach nur in soweit, als die Spediteure entsprechend den ADSp und Ihren eigenen AGB Versandbroker gegenüber haften. 
 
Die Haftung von Versandbroker für Güterschäden ist auf den zwischen Absender und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis begrenzt, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes.  
 
Soweit der Auftraggeber die Möglichkeit der Versendung mit Sicherungsleistung in Anspruch nimmt, übernimmt Versandbroker eine erweiterte Haftung für einen eventuellen Verlust oder eine Beschädigung der Sendung durch das von Versandbroker beauftragte Versandunternehmen, soweit nicht der Verlust oder die Beschädigung infolge ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den Auftraggeber oder durch Dritte verursacht wurde und soweit Versandbroker eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird. 
 
In diesem Fall erfolgt ein Ersatz des Warenwertes bis zu einem maximalen Warenwert von 2.000,-- Euro für Versender mit dem Status privat sowie 5.000,-- Euro für Versender mit dem Status gewerblich. Bei der Versandart Versandbroker Fahrzeugtransport wird unabhängig vom Status privat oder gewerblich bis zu einem Warenwert von maximal 25.000,-- Euro gehaftet. 
 
Die Haftung von Versandbroker für Güterschäden ist auf den zwischen Absender und Empfänger vereinbarten Verkaufspreis begrenzt, falls das Gut verkauft war, sonst auf den gemeinen Wert des Gutes, höchstens jedoch auf die Höhe der gewählten Sicherungsleistung. 
 
Soweit der Auftraggeber die zu versendende Ware bei Erteilung des Auftrages nicht in die richtige Güterklasse einstuft, erlischt die erweiterte Haftung von Versandbroker trotz Inanspruchnahme der Möglichkeit der Versendung mit Sicherungsleistung seitens des Auftraggebers. 
 
Soweit unter Transportsuche Verpackungsempfehlungen erteilt werden, bzw. im Versand-Packshop Verpackungsmaterial verkauft wird, beziehen sich diese Empfehlungen auf Transportgüter allgemeiner Art. Je nach konkreter Beschaffenheit des Transportgutes können andere oder zusätzliche Sicherungsmassnahmen durch den Versender erforderlich sein. 
 
Bei der Versandart Möbeltransport übernimmt Versandbroker keinerlei Haftung, da Versandbroker lediglich als Vermittler tätig ist.

Der Auftraggeber, bzw. im Falle der Abtretung von Ansprüchen seitens des Auftraggebers an den Empfänger der Ware, der Empfänger der Ware, hat zu beweisen, dass Versandbroker ein Gut bestimmter Menge und Beschaffenheit ohne äußerlich erkennbare Schäden übergeben worden ist, sowie, dass das Transportgut trotz "reiner Quittung" nicht ohne äußerlich erkennbare Schäden dem Empfänger übergeben worden ist.
 
Die Abwicklung eines Schadensfalles kann nur erfolgen, wenn vom Auftraggeber eine schriftliche Schadensanzeige bei Versandbroker eingereicht wird. Hierzu ist ein von Versandbroker zur Verfügung gestellter Vordruck zu verwenden. Ein entstandener Transportschaden entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht der Entgeltzahlung. Ausnahme hiervon ist ein Totalverlust der Sendung.
 
Datenschutz
Der jeweilige Nutzer erklärt sich mit Überlassung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Erteilung eines Versand- oder Treuhandauftrages ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, verändert und entsprechend der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes genutzt werden können. Versandbroker garantiert, dass die anfallenden Daten ausschließlich für den Betrieb notwendigen Zweck gespeichert werden.


Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von Versandbroker resultieren, ist Hamburg. Maßgebendes Recht für sämtliche Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Serviceleistung von Versandbroker ist das Deutsche Recht.
 
Ansprüche aus der Inanspruchnahme der Serviceleistungen von Versandbroker sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der jeweiligen Transaktion geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
 
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt bei Unvollständigkeit entsprechend.